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ERSTE HILFE für Wildtiere


Gesetzliche Regelung

Wildtiere sind im Sinne der Rechtsordnung "herrenlose" Tiere, die man aber keineswegs in Besitz nehmen darf. Ein Teil von ihnen zählt zu den jagdbaren Arten (Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase, Kaninchen, Fuchs und Federwild wie Stockenten, Fasane). Diese Tiere unterliegen dem Jagdrecht, d.h. nur der für den Fundbezirk des Tieres zuständige "Jagdausübungsberechtigte" darf sich die Tiere aneignen. Kranke oder verletzte Tiere (z.B. nach einem Autounfall mit Haarwild) müssen deshalb unverzüglich dem Jagdberechtigten oder der Polizei, der eine Liste der jagdlich Zuständigen vorliegt, gemeldet werden. Sie dürfen keinesfalls mitgenommen werden. Dies stellt Wilderei dar.
Für die übrigen Tiere gilt das gebietsbezogene Landschaftsgesetz, speziell jene Paragrafen, in denen Naturschutzfragen geregelt sind. Danach könnte es erlaubt, solche Wildtiere zur vorübergehenden Pflege aufzunehmen, wenn sie tatsächlich hilfsbedürftig sind und danach wieder umgehend in die Natur entlassen werden.

Aber das muss an dieser Stelle bereits ausdrücklich betont werden:
Die Pflege eines Wildtiers ist absolute Spezialistensache!



Wann benötigt ein Wildtier tatsächlich Hilfe?
Wildtierjunge werden in den meisten Fällen mitgenommen, weil sie fälschlich als hilflos angesehen werden. Hierzu ist wichtig zu wissen:



Säugetierjunge
Im Gegensatz zu jungen Kaninchen, die blind, taub und nackt in einem Bau unter der Erde geboren werden, kommen junge Hasen voll behaart und mit offenen Augen in einer mit Gras ausgepolsterten Mulde in einer Wiese oder unter einem Gebüsch zur Welt. Sie werden nur einmal pro Nacht gesäugt und verbringen den Rest der Zeit alleine, bewegungslos wartend in der Mulde. So sind sie gut getarnt: Ihre Färbung stimmt mit der Umgebung überein und weil sie sich nicht bewegen, machen sie keinen Feind auf sich aufmerksam. Auch Rehmütter lassen ihre Kitze gerade in den ersten Tagen viel alleine. Meist liegen die Kitze eingerollt im Dickicht oder hohen Gras und warten geduldig auf ihre Mutter. Die Bewegungslosigkeit ist der beste Schutz der Jungtiere. Dieses Verhalten ist ihnen angeboren und so stark, dass die Tiere selbst in größter Angst, wenn ein Mensch sich ihnen nähert, nicht flüchten.


Vogeljunge
Junge Singvögel, Greife und Eulen sind Nesthocker. Sie verbringen ihre erste Lebensphase als Nestlinge im Nest, wo sie von ihren Eltern gefüttert und gewärmt werden. Noch ehe sie flugfähig sind, verlassen sie das Nest. Jetzt hüpfen die Ästlinge noch mehrere Tage auf dem Boden und in Büschen herum. Sie werden weiter von ihren Eltern gefüttert, lernen es, sich in ihrer Umgebung zu orientieren und üben sich in der Nahrungssuche. Ästlinge machen mitunter einen recht hilflosen Eindruck und wecken somit vielfach das Mitleid von Spaziergängern, die den "armen" kleinen Vogel aufheben und in der Annahme, er sei von den Eltern verlassen worden, mit nach Hause nehmen. Spätestens dann ist bei den meisten Findern guter Rat teuer! Der kleine Pflegling muss von morgens bis abends in kurzen Zeitabständen gefüttert und eventuell getränkt werden. Was frisst der Vogel überhaupt? Wie kriegt man ihn zum Fressen? Wie bringt man ihn unter?

Egal, wie viel Mühe Sie sich geben, die Überlebenschancen bei künstlicher Aufzucht sind (ohne umfassende Erfahrung und Kenntnisse) leider sehr gering.


Anzeichen für Hilfsbedürftigkeit
Wenn sie ein Säugetierjunges finden, unterdrücken Sie unbedingt die Regung, das Tier hochzunehmen, um seinen Gesundheitszustand zu überprüfen. Egal, wie niedlich es aussieht, streicheln Sie das Tier nicht! Für die Mütter ist der Geruch der Jungen ein ganz wichtiges Erkennungsmerkmal. Riecht es nach Mensch, nehmen sie es nicht mehr an.
Dies gilt nicht für junge Vögel. Ihre Eltern orientieren sich NICHT nach dem Geruch.

Sehen Sie genau hin: #
Blutet das Tier? Hält es ein Bein (oder Flügel) unnatürlich (Knochenbruch)? Sind Nase und/oder Augen verklebt? Eine gefährliche Zeit für die jungen Kitze ist die, in der die Landwirte ihre Wiesen mähen. Es ist nicht jeder Bauer bereit, die oft sehr großen Weiden vor dem Mähen abzugehen und nach abgelegten Kitzen Ausschau zu halten. Mancherorts jedoch gehen Jäger mit ihren Hunden (oder aber auch Privatpersonen) auf Bitte der Landwirte die zu mähende Wiese ab, um somit Kitze (und andere Wildtierjunge, aber auch junge Katzen), vor dem Tod oder schweren Verletzungen zu bewahren. Selbstständige Jungtiere und erwachsene Tiere können Verwundungen haben (z.B. im Straßenverkehr verunglückt), durch Zivilisationsmüll geschädigt sein (z.B. Igel mit Pappbecher oder leerer Dose über dem Kopf) oder - vor allem im Winter - durch Futtermangel entkräftet fluchtunfähig am Boden liegen. Oft werden auch Igel in den Tierheimen oder beim Tierarzt abgegeben. Hilfebedürftig sind: Kranke Igel (tagsüber herumliegend oder sich auffällig verhaltend, apathisch, mager, eingefallene Augen), verletzte Igel (Igel, die bei Wintereinbruch, d.h. bei feuchter und kalter Witterung, Dauerfrost, Schnee meist bei Tag herumlaufen und offensichtlich verwaiste Igelsäuglinge (tagsüber außerhalb des Nestes, Augen und Ohren geschlossen, eventuell unterkühlt).

Wie soll richtige Hilfe aussehen? Richtiges Verhalten vor Ort

Wie der Name sagt, sind Wildtiere Lebewesen. die in der freien Natur zuhause und an das Leben dort angepasst sind. Damit ist es zuallererst eine grundsätzliche Frage, ob es besser ist, ein Wildtier aufzunehmen oder lieber in der Natur zu belassen.
Auch Krankheit und Tod gehören zum natürlichen Kreislauf. Das Eingreifen des Menschen ist vielleicht aus ethisch-moralischer Sicht zu begrüßen, auf lange Sicht aber oft nicht zum Besten des Tieres.
So kann ein männliches Rehkitz, das von Menschen aufgezogen wird, kaum noch ausgewildert werden. Da es keine Scheu vor Menschen hat, kann es passieren, dass ein solches Tier in der Brunftzeit Menschen als vermeintliche Rivalen angreift. Und hat man es letztendlich doch geschafft, seinen Vogelpflegling bis zur Flugfähigkeit aufzupäppeln, so kann man draußen nicht verfolgen, ob er sich auch zurecht findet oder den Flug nach Süden schafft. Denn falsche Fütterung und Haltung verursachen dauerhafte Knochen- und Gefiederschäden, die man oft nicht auf den ersten Blick sieht.
Bitte bedenken Sie in allen Fällen: Gesunden und munteren Tieren schadet man oft mehr mit der vermeintlichen Hilfe als man ihnen wirklich helfen kann. Viele sterben an Schock oder sind so gestresst, dass sie physisch und/oder psychisch leiden.


So kann richtige Hilfe vorort aussehen:
Bei verletztem jagdbarem Wild oder der Vermutung, dass ein Jungtier einer solchen Art verwaist ist, die nächste Försterei oder die Polizei anrufen.

Steckt ein Igel mit seinem Kopf in einem Becher oder einer Dose, so reicht es aus, ihn von seiner falsch gewählten "Kopfbedeckung“ zu befreien.

Bei dem Verdacht, dass ein gesund wirkender Jungvogel (Singvogelart) verwaist ist, beobachten Sie ihn zunächst einige Zeit (bis zu einer Stunde) aus größerer Entfernung (mindestens 10 m), ob er nicht doch gefüttert wird.

Wenn der Jungvogel (auch Greifvogel oder Eule) an einer gefährlichen Stelle sitzt (Straße), können Sie ihn langsam und vorsichtig von der Straße weg scheuchen, oder, wenn er noch keine Scheu vor Menschen hat, wegtragen und in ein Gebüsch setzen. Vögel erkennen ihre Jungen nicht am Geruch, deshalb schaden Sie damit dem Jungtier nicht.

Bringen Ihre Kinder einen munteren Jungvogel mit nach Hause, sollten Sie ihn daher umgehend zum Fundort zurück bringen und beobachten, ob die Eltern ihren Nachwuchs versorgen.

Etwa im Juli unternehmen junge Fledermäuse ihre ersten Flüge. Dabei können sie sich auch einmal in eine Wohnung verirren. Das ist kein Grund zur Aufregung; die Tierchen sind völlig harmlos. Öffnen Sie einfach ein Fenster über Nacht oder, wenn das Tier nicht bis zum Fenster klettern kann, hängen Sie es abends hinaus an die Hauswand. Das klingt makaber? Ist aber nicht so gemeint! Fledermäuse ruhen aus, indem sie kopfunter an den Krallen ihrer Hinterbeine hängen. Genau darum geht es. Wenn Sie die Fledermaus mit den Hinterbeinen an die raue Hauswand halten, klammert sie sich von selbst fest. Anschließend wird sie sich, manchmal bis zu einer viertel Stunde lang, mit Ultraschallauten ein Bild ihrer Umgebung machen. Erst wenn sie ihre Umgebung genau genug einschätzen kann, fliegt sie los.


Transport hilfsbedürftiger Wildtiere
Sollte es doch notwendig erscheinen, dass Sie ein Tier mitnehmen, ist folgendes zu beachten:

Das Gefangenwerden und der Transport bedeutet für Wildtiere großen Stress. Deshalb dem Tier locker ein Tuch oder leichtes Kleidungsstück umlegen oder - falls vorhanden - es in einen verschließbaren Behälter setzen. Solange es nichts von der Umgebung sieht, bleibt es ruhig.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es sich um wehrhafte Tiere wie Greifer und Eulen handelt. Ihre Verteidigungswaffen sind die Füße, nicht der Schnabel! Achtung, wenn sich ein Greif auf den Rücken wirft! Dann will er sich als letzte Verteidigungsmöglichkeit gegen Sie als vermeintlichen Angreifer mit Zuschlagen wehren. Greifen und Eulen (auch Jungvögeln, egal wie niedlich sie aussehen) auf jeden Fall etwas überwerfen und dann die Beine mit festem Griff über den Füßen packen und während des ganzen Transportes festhalten.


Abschluss der Hilfsaktion
Die beste Hilfe für das Tier ist, wenn Sie unverzüglich zum Telefon greifen und beim nächsten Tierschutzverein / Tierheim / Tierarztpraxis anrufen. Dort erhalten Sie Auskunft, wer als Spezialist/in für die betreffende Tierart zuständig ist und das Tier übernehmen kann. Selbstverständlich ist es für eine solche Person eine große und erfreuliche Hilfe, wenn Sie selbst mit dem verletzten Tier sofort zur Tierärztin / zum Tierarzt fahren und sie es dort abholen kann. Wildtiere werden im allgemeinen kostenlos versorgt. Entscheidend ist auf jeden Fall, dass die Übergabe so bald wie möglich geschieht. Je jünger das Tier oder je schwerer verletzt es ist, desto rascher muss sachkundig geholfen werden. Hier kann eine Stunde (oder weniger) über Leben und Tod entscheiden.

Bitte experimentieren Sie keinesfall - und damit auf Kosten des Tieres - eigenmächtig !



WICHTIGE NOTRUFNUMMERN


EGS (Eulen- und Greifvogelstation Haringsee-NÖ
A-2286 Haringsee, Untere Hauptstraße 34
Tel. + Fax: 02214/480 50 oder
mobil tagsüber: 0664/76 97 020
E-mail: egs.oesterreich@aon.at


Verein für "Kleine Wildtiere in grosser Not"
Ulrike Odreitz
Hilmteichstrasse 106, A-8010 Graz
Tel.: +43/650/6452535
Fax: +43/316/909383
Stmk. Sparkasse : Kto.Nr.: 3100-610983; BLZ 20815
Wildtiere in Not - Graz


Wichtige Kontaktnummern für Igelfragen


Verein "IGELHILFE ÖSTERREICH"
Obfrau und Ansprechperson: Frau Gabriele Reisinger
Mobil: +43 (0)664/111 56 42 (von 00.00 bis 24.00 Uhr)
e-mail:reiga@gmx.at
Homepage: www.igelhilfe.net (derzeit noch in Arbeit)
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Ursula Hofer (Obfrau Verein "Animal Help Austria")
Hier geht es zur Homepage von ANIMAL HELP AUSTRIA - Bruderndorf in NÖ
Notfall-Telefon 0-24 Uhr: 0676/740 40 60
Soforthilfe für Igel, Hasen und Singvögel
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Frau Franziska PAIL Graz, Steiermark
Tel. +43 (0)316 822 494
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Frau Gössler Vasoldsberg, Steiermark
Tel. +43 (0)3135 47024
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Bei Fledermaus-Fragen oder Notfällen erhalten Sie bei folgenden ExpertInnen Auskunft:


Koordinationsstelle für Fledermausschutz und -forschung,
Fledermausschutz.at
Tel.: +43/(0)676/7 53 06 34, Dr. Guido Reiter

Fledermausnotruf STEIERMARK
Herr Bernd Freitag
Artenschutzprogramm der Stmk. Landesregierung für Fledermäuse
Tel: +43(0)676/621 46 30 oder +43(0)676/5054653

OBERÖSTERREICH
Josef Limberger, NATURSCHUTZBUND OÖ, Landstraße 31, 4020 Linz
Tel: +43(0)732/77 92 79
e-mail: oberoesterreich@naturschutzbund.at

Naturkundliche Station der Stadt Linz, Roseggerstr. 22, 4020 Linz
Tel: +43(0)732/70 70-1871

WIEN
Anna Paar und Ing. Walter Pölz, Fledermauskundliche Arbeitsgemeinschaft,
Tel: +43(0)1/6 89 25 86 oder +43(0)664/5 03 21 27
Fledermauskundliche Arbeitsgemeinschaft.at
e-mail: fledermaus@waldkatze.at

Dr. Friederike Spitzenberger, Naturhistorisches Museum Wien, Burgring 7, 1014 Wien
Tel: +43(0)1/5 21 77
e-mail: friederike.spitzenberger@nhm-wien.ac.at

WIEN, BURGENLAND
Anton Mayr, Bleriotgasse 46/6/11, 1100 Wien, Tel: +43(0)1/768 01 87

SALZBURG
Mag. Maria Jerabek, Salzburger Landesregierung - Naturschutzabteilung, Friedensstraße 11, 5020 Salzburg
Tel: +43(0)662/80 42-0
Fledermausnotruf: +43(0)676-9 04 54 82
e-mail: maria.jerabek@salzburg.gv.at

KÄRNTEN
Mag. Klaus Krainer und Mag. Harald Mixanig, Arge NATURSCHUTZ; Gasometergasse 10, 9020 Klagenfurt
Tel: +43(0)463/32 96 66
e-mail: office@arge-naturschutz.at

TIROL
Mag. Anton Vorauer, Karl Innerbenerstraße 54, 6020 Innsbruck
Tel: +43(0)512/57 35 34 oder +43(0)676/4 44 66 10
e-mail: anton.vorauer@utanet.at

Schweiz: Fledermaus-Notruf-Telefon 079/330/60 60.
Fledermausschutz Schweiz
Fledermausschutz Deutschland