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Reisen mit Heimtieren


Ein Urlaub mit Hund oder Katze will gut geplant sein.
Neben der richtigen Hotelauswahl und den anderen notwendigen Reisevorbereitungen ist auch seit dem 1. Oktober 2004 eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedstaaten (inkl. EU-Beitrittsländer) und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten regelt.


Generelle Bestimmungen zu Reisen innerhalb der Europäischen Union:
Seit 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere im Reiseverkehr - pro BesitzerIn dürfen es maximal fünf Tiere sein - zwischen EG-Mitgliedstaaten und für die Einfuhr in die EG inklusive Norwegen folgende Vorschriften:
Hunde - und auch Katzen und Frettchen - über drei Monate müssen durch einen Chip oder eine lesbare Tätowierung, die nur noch bis zum Jahr 2012 anerkannt wird, gekennzeichnet und identifizierbar sein. Notwendig sind eine gültige Tollwutimpfung und die Verwendung des blauen EU-Heimtierausweises (Pet-Pass).
Für Tiere unter drei Monaten, die noch nicht geimpft sind, können die Mitgliedstaaten das Reisen zwischen den EU-Staaten gestatten, wenn die BesitzerInnen einen Ausweis zur eindeutigen Identifikation des Tieres mitführen und bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde oder dass es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
Zumindest bis 3. Juli 2009 gelten in einigen Mitgliedstaaten noch Sonderbestimmungen. Bei Reisen nach Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen und Schweden ist zusätzlich zu den bereits angeführten Punkten eine Tollwut-Antikörperbestimmung mit positivem Ergebnis und die Behandlung gegen Bandwürmer notwendig.
Für Großbritannien, Irland und Malta ist überdies eine Ektoparasitenbekämpfung, also eine wirksame Maßnahme gegen Flöhe, vorgeschrieben.
Jungtiere dürfen nicht eingeführt werden.

Für Reisen außerhalb der Europäischen Union:
Bei der Einfuhr aus Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, San Marino, Schweiz und dem Vatikanstaat gelten die gleichen Anforderungen wie zwischen den EU-Staaten ohne Sonderbestimmungen. Für die Einreise in diese Staaten können Sie entweder den blauen Pet-Pass und die EU-Einfuhrbescheinigung oder nur den gültigen blauen Pet-Pass verwenden.
Für zahlreiche Drittstaaten und exotische Reiseziele ist zusätzlich ein amtstierärztlich bestätigtes Gesundheitszeugnis für Heimtiere notwendig.


Einreise nach Österreich aus Drittländern (keine EU-Staaten):
Bei manchen Staaten ist zusätzlich zur Tollwutimpfung auch noch eine Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis (frühestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Rückreise), sowie eine amtstierärztlich bestätigte Einfuhrbescheinigung, notwendig.
Die Einfuhr von Jungtieren ist daher aus diesen Ländern nicht möglich.

Um eine sichere Rückreise aus allen Drittländern zu gewährleisten, sollte vor dem Verlassen der EU (also vor Urlaubsantritt bereits) eine Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden. Andernfalls ist die Rückkehr der Tiere nur nach einer nachgeholten Tollwut-Titerbestimmung in einem Referenzlabor möglich. In diesem Fall müsste Ihr Hund für 3 Monate in Quarantäne gebracht werden.
Ausführliche Erklärungen der Bestimmungen für die EINREISE eines Heimtieres nach ÖSTERREICH finden Sie unter dem Link: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen / Tiergesundheit-Tierschutz-Handel / Reiseverkehr


Kleine Checkliste der notwendigen Reisevorbereitungen:

Erfreulich, dass es im In- und Ausland viele tierfreundliche Hotels, Restaurants und Campingplätze gibt, in denen Vierbeiner akzeptiert werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob Tiere in der Urlaubsunterkunft auch erwünscht sind.
Zum Reisegepäck gehören natürlich auch Futter- und Trinknapf. Der Trinknapf sollte zusammen mit einer Flasche Wasser griffbereit verstaut sein. Natürlich dürfen auch Utensilien zur Fellpflege, Lein, Halsband, Adressanhänger, eventuell Futtervorrat und natürlich Spielzeug ! nicht fehlen.
Eine kleine Reiseapotheke sollte auch für den Vierbeiner nicht vergessen werden. Nützlich sind dabei Mittel gegen Durchfall und Parasiten, zur Wundbehandlung sowie eine Pinzette zum Entfernen von Dornen. Zur Floh- und Zeckenbekämpfung stehen einige sehr effektive Präparate zur Auswahl - Ihre Tierarzt stellt Ihnen das Notwendige sicher gerne zusammen.
Lassen Sie Ihr Tier kennzeichnen und registrieren (chippen). Durch Speicherung und Kennung mit Angaben zum Tier und Ihrer Anschrift in einem Haustierregister kann das Tier jederzeit identifiziert werden. Zur Kennzeichnung Ihres Tieres steht ein modernes System zur Verfügung: die elektronische Markierung.
Prüfen Sie, ob Ihr Hund oder Ihre Katze den korrekten Impfpass (z.B. EU-Heimtierpass) besitzt, sowie die Gültigkeit und Aktualität der Eintragungen. Für manche Länder ist auch zusätzlich eine Bestätigung des Tollwut-Impfschutzes durch eine Blutuntersuchung mit einer Vorlaufzeit von über einem ½ Jahr erforderlich. Planen Sie also auch einen rechtzeitigen Tierarztbesuch ein.


Welche Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen:
... mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3.7.2011 !) markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen;
... eine gültige Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) entsprechend den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von der Tierärztin/dem Tierarzt in dem neuen EU-Heimtierausweis (aktuelle Infos unter VETERINÄRAMT WIEN - REISEN MIT HEIMTIEREN
... den EU-Heimtierausweis mit sich führen.
Für Tiere, die jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten die Einreise gestatten, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass es mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen ist.

Hilfe im Internet
Zum Thema Reisen mit Heimtieren finden Sie auch Hilfe im Internet. Klicken Sie einfach auf der Homepage des Veterinäramts Wien, , den Button "Reisen mit Heimtieren" an. Hier finden Sie die wichtigsten und am häufigsten besuchten Länder alphabetisch aufgelistet. Ein einfacher Klick auf den Namen des Landes und schon haben Sie die aktuellen Reisebestimmungen vor sich. Sie sind sortiert nach Einreisebestimmungen in das Land und nach Bestimmungen für die Rückreise nach Österreich. Selbstverständlich finden Sie auch die besonderen Bestimmungen, wenn Sie von einem Jungtier auf Ihrer Reise begleitet werden.
Sie können also gezielt nach Ihrem geplanten Urlaubsland Ausschau halten und finden dort immer die aktuellen Informationen. Für darüber hinaus gehende Fragen steht täglich die Tierschutz-Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefon Nr. (01) 4000 - 8060 zur Verfügung.


Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass und wo kann man ihn bekommen?

Microchip für Haustiere

Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten (bzw. nach einem Aufenthalt in Nicht-EU-Länder in die EU wieder ein-) reisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass.
Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass NICHT. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den gelben "Internationalen Impfpass" verwenden.
Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der EU-Heimtierausweis für die Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben.
Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden, welche auch Kennzeichnung des Tieres, sowie die Tollwutimpfung durchführt.
Wenn noch zusätzlich zum EU-Heimtierpass ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt wird, wenden Sie sich in Wien bitte an das Veterinäramt (MA 60) in allen anderen Bundesländern an den zuständigen Amtstierarzt.

Für wen gelten diese neuen EU-Reisebestimmungen?
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen den
Mitgliedstaaten der EU.

Die EU-Mitgliedstaaten (inkl. der neuen Beitrittsländer) sind folgende: (Stand Mai 2006)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.


Planen Sie eine Reise mit der Bahn, dem Schiff oder dem Flugzeug - bitte zeitgerecht Informationen über die geltenden Beförderungsbedingungen informieren !

Wenn Sie dann auf der Straße unterwegs sind:
Füttern Sie Hund oder Katze mindestens eine Stunde vor Abfahrt nicht mehr, aber nehmen Sie immer ausreichend Trinkwasser für Pausen mit.
Installieren Sie Innenrollos an Ihren Autofenstern und lassen Sie Ihr Tier niemals unbeobachtet. Ein Auto kann schnell heiß wie ein Backofen werden oder Ihr Tier könnte aus dem Fahrzeug gestohlen werden.
Sollte Ihr Hund leicht reisekrank werden, fragen Sie Ihren Tierarzt nach geeigneten Medikamenten.
Katzen können unterwegs zu den reinsten Fluchtkünstlern werden. Bringen Sie sie daher in sicheren, gut belüfteten Boxen unter, die groß genug sind, dass sich das Tier darin aufstellen und bequem umdrehen kann.
Alles über die richtige und sicherste Unterbringung Ihres Hundes im Auto können Sie auf unserer Seite
HUND IM AUTO nachlesen.
Katzen kann man im angeschnallten Korb auf dem Rücksitz unterbringen.
Lassen Sie Ihren Wagen niemals in der prallen Sonne stehen, da Tiere hohe Temperaturen nicht aushalten können. Ein teilweise geöffnetes Fenster bietet im Hochsommer nicht immer eine ausreichende Luftzirkulation.
Leinen Sie den Hund im Auto während der Fahrt bitte nicht an.
Öffnen Sie Autofenster und -türen bitte nur, wenn Ihr Hund oder Ihre Katze angebunden ist. Auf diese Weise sind schon zahllose Tiere an Mautstellen und auf Rastplätzen verlorengegangen.
Denken Sie daran, dass Ihr Tier sehr leicht auch einen Sonnenstich oder Sonnenbrand bekommen kann. Suchen Sie deshalb ausschliesslich schattige Plätze auf.
Vor und nach einer Fahrt sollte der Hund nur leichte Kost bekommen, während der Fahrt sollte gar nicht gefüttert werden. Trinkwasser sollte dagegen häufig angeboten werden.
Machen Sie so oft wie möglich kleine Pausen, um mit Ihrem Hund Gassi zu gehen.


FLUGREISEN mit Ihrem Haustier:
Fast alle Fluggesellschaften schreiben die Beförderung von Hunden und Katzen in stabilen Transportboxen vor. Kleine Hunde und Katzen, meist bis 8 Kilogramm (inklusive wasserdichtem Transportbehältnis), gelten in der Regel als "Handgepäck". Größere Hunde werden in einer Transport-Box im klimatisierten Frachtraum untergebracht.
ACHTUNG: Nahezu jede größere Fluglinie musste sich bereits wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Das Transportieren eines Tieres im Frachtraum eines Flugzeuges könnte äußerst gefährlich sein und sogar tödlich enden, da Frachträume nicht unbedingt über eine Klimatisierung oder Belüftung verfügen, könnten dort Extremtemperaturen erreicht werden, insbesondere dann, wenn das Flugzeug Verspätung hat, oder es mit einem Anschlussflug weitergeht. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bereits im Vorfeld sehr genau, wie die Reisebedingungen für Ihren Schützling aussehen !
Sorgen Sie des weiteren bei Flugreisen noch zusätzlich selbst wie folgt vor:
Buchen Sie immer einen Non-Stop-Direktflug, um das erhöhte Risiko von Unfällen, Stress und möglichem Verlust während des Transfers zu vermeiden.
Verwenden Sie unbedingt eine stabile Transportbox mit einer sicheren Verriegelung. Katzen und Hunde sind schon häufig in Laderäumen entwischt und nie wieder aufgefunden worden.
Vergewissern Sie sich, dass der Transportbehälter gut belüftet ist und über einen wenigstens 3cm dicken Rand an den Seiten verfügt, damit die Luftlöcher nicht blockiert werden, wenn der Käfig gegen anderes Transportgut gepresst wird.
Fliegen sie in der warmen Jahreszeit frühmorgens oder abends. Fliegen Sie prinzipiell nicht, wenn es am Flugtag extrem heiß ist oder friert. Sind für Ihren Flugtag extreme Temperaturen vorhergesagt, lassen Sie Ihr Tier auf keinen Fall im Frachtraum mitfliegen.



Wir wünschen Ihnen und Ihren Vierbeinern schöne und erholsame Urlaubstage !