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Vermittlungsablauf


Unsere Schützlinge sind alle in privaten Pflegestellen untergebracht, wir führen kein Tierheim. Es gibt keine Käfig- oder Zwingerhaltung für unsere "Gäste".

Dies hat zwar für den Interessenten den kleinen Nachteil, dass man sich "unsere" Tiere nicht alle an ein und demselben Ort ansehen kann, sondern sich im voraus bereits überlegen sollte, für welche/s Tier/e man sich interessiert (Schäferhund, Dackelweibchen, Welpe oder älteres Tier, usw. ) und gegebenenfalls sogar mehr als eine Pflegestelle aufsuchen muß.

Der bedeutende und ganz wichtige Vorteil jedoch liegt in der Art der Unterbringung. Unsere Tiere sind nicht dem hohen Infektionsdruck, der für gewöhnlich in den Tierheimen aufgrund der Massenunterbringung herrscht, ausgesetzt, ebensowenig dem hohen Streßpotential. Statt dessen leben die Tiere in privaten Haushalten, völlig eingegliedert in das dortige Familienleben und erfahren Zuwendung und Streicheleinheiten. Hier können Sie unsere Pflegefamilien kennenlernen ..
Hier kümmert man sich liebevoll um die Tiere und hat verständlicher Weise mehr Zeit für jeden einzelnen Pflegling, als dies in einem großen Tierheim der Fall wäre. Durch diese Eingliederung in die Familie werden sicher die Ängste und die Trauer der Tiere etwas gelindert und weiters ist durch die individuelle Betreuung und das enge Zusammenleben mit den Tieren in der Folge auch eine gezieltere Fixplatzsuche möglich. Jeder Interessent wird nicht nur, falls gewünscht, eingehend beraten sondern auch gewissenhaft über die Tugenden aber auch die Schwachpunkte unserer Gasttiere informiert.
Denn: ... für jedes Tier gibt es den geeigneten Platz, man muss ihn nur finden !

Interessiert man sich also für eines unserer Vermittlungstiere, ruft man in der Pflegestelle an, um sich näher zu informieren bzw. einen “Kennenlern-Termin” abzusprechen.

Unsere Schützlinge werden, bis auf einige wenige Ausnahmen, von uns gerne in ihr neues Zuhause gebracht. Der Grund für dieses Vorgehen liegt darin, daß wir uns bei dieser Gelegenheit gern persönlich davon überzeugen möchten, daß die uns gegenüber getätigten Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Zu oft haben wir schon erleben müssen, dass man uns Tatbestände, die für das Lebensumfeld des Tieres von Bedeutung waren, verschwiegen oder gar schlicht und einfach angelogen hat.
(Leider gibt es immer wieder Leute bzw. Interessenten, welche unlautere Absichten mit den Tieren haben. Neben Tierhändlern und Fell-Produzenten gibt es z.B. auch viele fiese Typen, die ihren Hund mit einem kleinen Kätzchen “scharf” machen wollen, und dergleichen mehr).

Der Termin der Übergabe des Tieres enspricht also quasi einer sogenannten “Vorkontrolle”, bei der geprüft wird, ob das neue Zuhause wirklich eine artgerechte Tierhaltung ermöglicht. Wenn dem so ist, wird vor Ort ein Tierschutzvertrag unterzeichnet, in dem sich der neue Halter (grob zusammengefaßt) verpflichtet, das Tier artgerecht zu halten, es weder zu verschenken noch zu veräußern und es im Fall einer erforderlichen Abgabe ausschließlich an uns zurückzugeben.
Weiterhin erklärt der neue Halter sich vertraglich damit einverstanden, daß wir uns später auf Wunsch persönlich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen können (keine Angst, wir haben nicht vor, alle paar Wochen auf der Matte zu stehen :-), die Erfahrung hat uns jedoch gelehrt, daß man den Menschen eben nur vor den Kopf und nicht bis hinein schauen kann, und mancher sein wahres Gesicht entpuppt, wenn der neue Hausgenosse seinen anfänglichen Reiz verloren hat...). Diese Absicherungen dienen auschließlich dem Schutz des Tieres!!!

Weiterhin wird im Moment der Übergabe die Schutzgebühr fällig. Was ist die Schutzgebühr ?

Erstens dient sie - wie der Namen schon sagt - dazu, das Tier zu schützen, denn - wie oben bereits erwähnt - gibt es leider viele Menschen, die unlautere Absichten mit den Tieren haben und sie an ein Tierversuchslaboratorium oder an die Fellindustrie verkaufen wollen. Ein solcher Handel lohnt sich natürlich nur, wenn man die Tiere umsonst oder so günstig bekommt, daß bei einem Verkauf noch entsprechend Geld zu machen ist. Wir schützen also die Tiere vor einem derartigen Mißbrauch, indem wir auf jeden Fall mindestens soviel als Schutzgebühr verlangen, wie ein Laboratorium oder die Fellindustrie einem Händler zahlen würde. Nur so ist sicherzustellen, dass ein Handel nicht mehr rentabel ist!!

Die zweite Aufgabe der Schutzgebühr liegt darin, wenigstens einen Teil der angefallenen Tierarzt- und Pflegekosten abzudecken. In der Regel sind unsere Tiere (mindestens) einer ärztlichen Untersuchung unterzogen worden, mehrfach entwurmt, entfloht, von Parasiten jeder Art befreit, erwachsene Katzen durchwegs kastriert, teilweise registriert durch Mikrochips und auch bereits geimpft.
Erkrankte oder verletzte Tiere müssen teilweise über längere Zeit hinweg tierärztlich versorgt werden, bevor sie abgegeben werden können.

Da wir keine öffentlichen Förderungen oder Unterstützungen erhalten, müssen wir diese Kosten aus den Schutzgebühren und Spenden finanzieren und auch oftmals zusätzlich in unseren privaten Geldbeutel greifen. Daher sind wir zumindest auf eine teilweise Deckung der Kosten angewiesen und richten uns mit der Schutzgebühr nach den derzeit geltenden Tarife der öffentlichen Tierheime.

Auch wenn oftmals über die Höhe der Schutzgebühr gewettert wird, möchten wir jedoch auf eines hinweisen: Würden die nötigen Grundbehandlungen (Entflohung, Entwurmung, Kastration, Tätowierung) vom neuen Besitzer selbst bei einem Tierarzt durchgeführt, würden die Behandlungskosten die Höhe der eingehobenen Schutzgebühr bei weitem übersteigen! Dies bedeutet also: Auch wenn eine Schutzgebühr zunächst vielleicht hoch erscheinen mag, so steht sich der neue Halter stets günstiger, als wenn er diese Leistungen selbst durchführen läßt!!!