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Versicherungspflicht



Ab 1. Jänner 2006:Versicherungspflicht für Wiener Hunde Wien

29.12.2005 / VVO Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

Für Hunde, die nach dem 1.1.2006 zur Welt kommen und in Wien gemeldet sind, ist künftig der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend. Wien ist nach Oberösterreich bereits das zweite Bundesland, in dem das Tierhaltegesetz eine Hundehaftpflichtversicherung vorschreibt. Die Mindestversicherungssumme wird in Wien EUR 725.000,- betragen.

Die Hundehaftpflichtversicherung des Tierhalters übernimmt die durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden und damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Heimische Versicherer bieten eigenständige Hundehaftpflichtversicherungen an, oft ist das Risiko der Hundehaftpflicht aber auch in einer Bündelversicherung wie der Eigenheimversicherung mit abgedeckt. In der Haushaltsversicherung, die Schäden durch Katzen und Kleintiere inkludiert, können Hunde meist über eine Zusatzdeckung aufgenommen werden.

Auch für Hunde, die vor dem Stichtag 1.1.2006 zur Welt kamen und für die der Abschluss nicht verpflichtend ist, ist eine Haftpflichtversicherung
sinnvoll: Selbst das harmloseste Schoßhündchen kann enorme Schäden verursachen, wenn es seinem Besitzer entwischt und ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall erleidet. Die fehlende Hundehaftpflichtversicherung für den ab 1. Jänner 2006 zur Welt gekommenen Hund ist eine Verwaltungsübertretung, bei der man eine Geldstrafe von bis zu EUR 3.500,- riskiert.

In Wien leben ca. 47.000 gemeldete Hunde, die Zahl der nicht gemeldeten wird als ebenso hoch eingeschätzt.


Rückfragehinweis:
VVO Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs Mag. Daniela Luger T 01/711 56/261 F 01/711 56/280 E luger@vvo.at